Häufige Fragen und Antworten zur Bahnstrecke Troisdorf–Wiesbaden

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sowie weitere Informationen zur Generalsanierung der Bahnstrecke am Rechten Rhein.

Bei individuellen Fragen ist das Projektteam über das Kontaktformular erreichbar.

Bedeutung des Ausbaus zum Hochleistungskorridor

Was bedeutet es, dass die Bahnstrecken im Mittelrheintal zu Hochleistungskorridoren ausgebaut werden sollen?

Die Bahnstrecken am rechten und linken Rheinufer sind hoch belastet und in einem schlechten Zustand. Das Ziel der Generalsanierung ist es, solche hoch belasteten Strecken umfassend zu sanieren und auf den neusten Stand zu bringen, um danach einen störungsfreieren Betrieb zu ermöglichen. Es handelt sich bei der Generalsanierung um eine gebündelte Instandhaltung der vorhandenen Strecke. Es geht darum, innerhalb kurzer Zeit alle erforderlichen Arbeiten an der Infrastruktur umzusetzen und so die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

Außerdem bringen wir die Technik auf einen modernen, zeitgemäßen Stand. Zum Beispiel indem wir entlang der Strecke durchgängig neue elektronische Stellwerkstechnik (ESTW) einsetzen und das European Train Control System (ETCS) einbauen.

Hat der Ausbau zum Hochleistungskorridor das Ziel einer deutlichen Kapazitätssteigerung?

Nein, das Ziel der Generalsanierung von hoch belasteten Strecken ist die Wiederherstellung der Betriebsqualität in kürzester Zeit durch eine große Totalsperrung anstelle von vielen kleinen Baustellen. Die Strecke hat schon heute noch nicht genutzte Kapazitäten, das heißt, es könnten aktuell bereits deutlich mehr Züge fahren als es der Fall ist.

Was passiert im Jahr 2025 schon auf der rechten Rheinstrecke?

2025 führen wir bereits Vermessungsarbeiten, Kampfmittelsondierungen und Baugrunduntersuchungen durch. Hierfür sind auch (überwiegend nächtliche) Sperrungen notwendig, die jedoch kaum betriebliche Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke haben werden. Während der Sommerferien muss die Strecke abschnittsweise für die Arbeiten gesperrt und ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Ein entsprechender Schienenersatzverkehr wird rechtzeitig mit den betroffenen und zuständigen Aufgabenträgern und Zweckverbänden sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) abgestimmt.

Führt die Digitalisierung der Zugstrecke (ETCS) dazu, dass auf der Strecke zukünftig mehr Züge fahren?

Im Zusammenhang mit der Generalsanierung ist keine Erhöhung der Zugzahlen auf der rechten Rheinstrecke geplant. Die Arbeiten zielen darauf ab, die Betriebsqualität auf der Strecke und damit die Pünktlichkeit zu verbessern.

Die rechte Rheinstrecke im Bereich der Generalsanierung wird bereits heute in überwiegenden Teilen durch elektronische Stellwerke gesteuert. Neu ist die Ergänzung der bisherigen analogen, nationalen Zugbeeinflussung (PZB) durch ein künftig europaweit einheitliches, digitales System (ETCS). Dieses erleichtert u.a. einen grenzüberschreitenden Fahrzeugeinsatz.

Grundsätzlich sagen die Verkehrsprognosen des Bundes allerdings sehr wohl einen Anstieg der Verkehre voraus. Das Wachstum des Schienenverkehrs steht aber nicht im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Bahnstrecke am rechten Rhein. Es könnten schon heute weitaus mehr Züge auf der Strecke verkehren.

Was ist ETCS?

ETCS ist das künftig europaweit einheitliche, digitale System zur Steuerung der Züge. Es erleichtert einen grenzüberschreitenden Fahrzeugeinsatz. Das System unterscheidet sich von der herkömmlichen Leit- und Sicherungstechnik vor allem dadurch, dass die Verbindung zwischen Zug und Stellwerk via Funk (GSM-R-Signalen und Balisen) erfolgt und nicht wie bisher durch Signale und Kabel, die zwischen den Gleisen liegen. Wobei an der Bahnstrecke am rechten Rhein ETCS Level 2 mit ortsfesten Signalen zum Einsatz kommt.

Die Strecke am rechten Rhein wird um ETCS ergänzt. Die bisherige analoge, nationale Zugbeeinflussung (PZB) bleibt gleichzeitig erhalten. Es wird auch mit ETCS weiterhin in Blockabständen gefahren. Es stimmt, dass diese Blockabstände mit ETCS kürzer sein können und somit die Strecke effizienter ausgelastet werden kann, wenn auch die Fahrzeuge mit ETCS ausgerüstet sind. Die hiermit verbundene und vielfach geäußerte Befürchtung, dass dies auch automatisch zu einer höheren Belastung der Strecke im Regelbetrieb und zu einem massiven Anstieg der Zugzahlen führen könnte, ist allerdings nicht begründet. Schon heute und ohne ETCS wäre es möglich, deutlich mehr Züge über die Strecke zu fahren.

Bürgerinitiativen rechnen damit, dass die Kapazität im Rheintal um rund 35 Prozent gesteigert wird und dann 1.000 Züge täglich möglich sind. Stimmt diese Annahme?

Nein, diese Annahme ist nicht richtig. Heute verkehren auf beiden Strecken, am linken und am rechten Ufer des Rheins, im Gesamtverkehr rund 470 Züge pro Tag. Die Prognosen des Bundesverkehrsministeriums gehen für die Zeit ab 2030 von insgesamt 496 Zügen pro Tag aus. Dies ist eine Steigerung von rund 5,5 Prozent im Gesamtverkehr auf beiden Rheinstrecken. Diese Steigerung ist aber unabhängig davon, ob die Strecken am Rhein generalsaniert oder auf klassische Weise instandgehalten werden.

Stimmt es, dass durch die Digitalisierung der Strecke deren Kapazität um 30-35 Prozent erhöht wird?

Nein, das ist nicht richtig, siehe vorige Frage. Theoretisch kann eine Bahnstrecke mit ETCS aufgrund kürzerer Blockabstände aber höher belastet werden kann.

Bauarbeiten

Warum kann es bei Bauarbeiten im Gleisbereich bei laufendem Bahnbetrieb zu starken Lärmbeeinträchtigungen kommen?

Die hohe Lärmbelastung wird durch ein Automatisches Warnsystem (ATWS), umgangssprachlich auch Rottenwarnanlage genannt, verursacht. Während der Bauarbeiten läuft der Eisenbahnbetrieb auf dem Nachbargleis weiter. Um die in den Gleisen Arbeitenden vor herannahenden Zügen zu warnen, wird ein ATWS eingesetzt. Diese Warnanlagen sind bis zu 800 Meter lang und haben alle 30 Meter ein Signalhorn, welches das akustische Warnsignal abgibt. Dieses muss lauter als die Geräusche der Baumaschinen sein, damit es während der Arbeiten für alle Beschäftigten gut hörbar ist. Die Sicherheit der Bauarbeiter:innen steht an erster Stelle und basiert auf strengen gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der Berufsgenossenschaften.

Werden die Lärm-Grenzwerte beim Automatischen Warnsystem eingehalten?

Das Warnsystem verfügt über eine automatische Pegelanpassung. Das heißt, es wird kontinuierlich der Umgebungslärmpegel gemessen und die Lautstärke des Signaltons automatisch angepasst.

Die Immissionsrichtwerte der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ (AVV Baulärm) werden dabei nicht zu jeder Zeit eingehalten. Sie dürfen beim genehmigten, notwendigen Einsatz des ATWS temporär überschritten werden, da die Baumaßnahme im öffentlichen Interesse erforderlich ist und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können (siehe dazu Punkt 5.2.2 in der „AVV Baulärm“).

Könnten die Arbeitenden, wie teilweise an anderen Bahn-Baustellen, über Kopfhörer gewarnt werden?

Diese Art des Warnsystems ist nicht für Arbeiten mit Baumaschinen erlaubt. Ein System bei dem das Signal direkt auf die Helme der Arbeitenden gegeben wird, ist nur in einem kleinen, punktuellen Bereich, z.B. für Vegetationsarbeiten, zugelassen.

Das Automatische Warnsystem geht über einen weiten Bereich, obwohl nur in einem kleinen Gebiet gearbeitet wird. Warum werden die anderen Bereiche nicht von der Warnung ausgenommen, wenn dort nicht gearbeitet wird?

Die Arbeiten werden oft nicht punktuell ausgeführt. Einzelne Bau-Trupps sind auch in anderen Gleisabschnitten tätig, um beispielsweise Vorarbeiten auszuführen. Diese Abschnitte sind eventuell weniger gut einsehbar und müssen daher selbstverständlich ebenfalls gesichert werden.

Grundsätzlich wird die Anlage nur in den Streckenabschnitten eingeschaltet, in denen auch gearbeitet wird. Gleiches gilt für den Nachtzeitraum. Ansonsten ist die Anlage ausgeschaltet, dann reagiert sie nicht auf herannahende Züge und gibt kein Warnsignal ab.

Wie funktioniert das Automatische Warnsystem?

(siehe dazu auch oben „Warum kommt es zu den starken Lärmbeeinträchtigungen?“)

Die Automatische Warnanlage wird im Bereich des Baugleises eingerichtet. Wenn sich ein Zug nähert, wird der Signalton durch Schienenkontakte ausgelöst, über die der Zug fährt.

Schallschutz

Gibt es aufgrund der Generalsanierung zusätzlichen Lärm- und Erschütterungsschutz? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

Im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Strecke nehmen wir auch das Thema Lärmschutz in den Fokus. Um den Lärmschutz an der Strecke zu verbessern, setzen wir bis Dezember 2026 das Programm der freiwilligen Lärmsanierung für ein leiseres Mittelrheintal (zwischen Eltville und Koblenz) komplett am rechten Rheinufer um. Dieses Programm wurde bereits lange vor der Generalsanierung der Strecke abgestimmt und erfolgt unabhängig von dieser.

Darüber hinaus haben wir schalltechnische Untersuchungen zwischen Koblenz und Unkel beauftragt. Wir prüfen, inwieweit – unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung „Leiseres Mittelrheintal“ südlich von Koblenz – auch in diesem Abschnitt Lärmschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis realisiert werden können. Die engen Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen laufen zum aktuellen Zeitpunkt noch.

Weiterhin bauen wir anlässlich von Erneuerungsmaßnahmen an Streckengleisen regelmäßig auch besohlte Schwellen ein.

Der Lärm ist heute, besonders nachts, schon unerträglich hoch. Jetzt sollen es noch mehr Züge werden. Wieso wird dann nicht auch der Lärmschutz verbessert?

Es handelt sich bei der Generalsanierung um eine gebündelte Instandhaltung der vorhandenen Strecke in kurzer Zeit. Planerisches Ziel der Generalsanierung ist allein in einer großen Sperrung (statt bisher vieler kleiner Sperrungen) den Normalzustand der Strecke wiederherzustellen.

Für weitergehende (Lärmschutz-)Maßnahmen, die dazu als Änderungen unserer Infrastrukturanlagen einzuordnen wären bzw. sind, fehlt sowohl die Zeit als auch die rechtliche Grundlage. Es wären umfangreiche Planfeststellungs- und Baurechtsverfahren notwendig, die sich nicht innerhalb eines so begrenzten Zeitfensters bis zur vorgesehenen Umsetzung der Generalsanierung durchführen lassen.

Wie hängen die Generalsanierung und das Lärmsanierungsprogramm Mittelrheintal zusammen?

Die Machbarkeitsuntersuchungen für das freiwillige Lärmsanierungsprogramm Mittelrheintal wurden zu einem Zeitpunkt beauftragt und durchgeführt, als es den Gedanken der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren noch nicht gab. Bei der Generalsanierung geht es grundsätzlich darum, die vorhandene hoch belastete Schieneninfrastruktur so zu sanieren, dass eine Betriebsqualität ohne Störungen und Pünktlichkeitsverluste wieder möglich ist. Jedoch setzen wir anlässlich und unter Ausnutzung der großen Sperrung für die Generalsanierung alle auf der rechten Rheinseite verbliebenen Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm um.

Informationen für Pendler:innen und Fahrgäste

Was bedeutet die Generalsanierung der Strecke für die einzelnen Verkehrsstationen? Was wird dort gemacht?

Die Stationen an der rechten Rheinstrecke werden im Rahmen der Generalsanierung modernisiert. Je nach aktuellem Zustand der Stationen fällt der Umfang der Modernisierung unterschiedlich aus. Mehr Informationen zu den Stationen finden Sie auf der Seite Modernisierung der Bahnhöfe.

Welche Einschränkungen wird es für die Pendler:innen und Bahnreisenden geben? Wie wird der Ersatzverkehr für die Zeit organisiert sein?

Das Verkehrskonzept für den Regionalverkehr befindet sich derzeit noch in der gemeinsamen Erarbeitung mit allen Akteuren und wird rechtzeitig vor Beginn der Generalsanierung vorgestellt.

Für den Ersatzverkehr wird die Bundestraße 42 benötigt. Wie wird sichergesellt, dass die vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) dringend umzusetzenden Straßen- und Radwegeprojekt dennoch reibungslos umgesetzt werden können?

Wir sind mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) im engen Austausch. Ziel ist es, alle Bauarbeiten gut aufeinander abzustimmen. Während der Zeit, in der der Korridor Rechter Rhein generalsaniert wird, sollen keine Bauarbeiten auf der Bundesstraße 42 stattfinden.

Bahnhöfe/Verkehrsstationen

Werden nach der Generalsanierung alle Stationen barrierefrei sein?

Unser Ziel ist es, eine Barrierefreiheit – wo immer möglich – umzusetzen. Im Rahmen der Generalsanierung können wir dies für einen Großteil der betroffenen Stationen zusagen. Die vier Stationen Lorchhausen, Leubsdorf, Kestert und Kamp-Bornhofen sind anschließend zwar nicht barriere-, jedoch stufenfrei. Damit haben über 90 Prozent der Bahnreisenden am Rechten Rhein einen barrierefreien Zugang zum Bahnverkehr.

An den Stationen Assmannshausen, Kaub, Osterspai, Leutesdorf, Rheinbrohl, Erpel und Unkel wird die Herstellung der Barrierefreiheit während der Generalsanierung nicht möglich sein. Das liegt an den zu geringen Reisendenzahlen. Die Station Unkel mit einer Reisendenzahl von mehr als 1.000 Reisenden ist hierbei eine Ausnahme. Hier ist es leider aus technischen Gründen bis zum Jahr 2026 nicht möglich, eine Barrierefreiheit herzustellen. Der Mittelbahnsteig ist hier zu schmal und es sind umfangreiche Anpassungen notwendig, für die ein Planrechtsverfahren notwendig ist. Die Barrierefreiheit soll in Unkel daher nachgelagert zur Generalsanierung in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden.