Häufige Fragen und Antworten zur Bahnstrecke Troisdorf–Wiesbaden
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sowie weitere Informationen zur Generalsanierung der Bahnstrecke am Rechten Rhein.
Bei individuellen Fragen ist das Projektteam über das Kontaktformular erreichbar.
Bedeutung des Ausbaus zum Hochleistungskorridor
Die Bahnstrecken am rechten und linken Rheinufer sind hoch belastet und in einem schlechten Zustand. Das Ziel der Generalsanierung ist es, solche hoch belasteten Strecken umfassend zu sanieren und auf den neusten Stand zu bringen, um danach einen störungsfreieren Betrieb zu ermöglichen. Es handelt sich bei der Generalsanierung um eine gebündelte Instandhaltung der vorhandenen Strecke. Es geht darum, innerhalb kurzer Zeit alle erforderlichen Arbeiten an der Infrastruktur umzusetzen und so die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Nein, das Ziel der Generalsanierung von hoch belasteten Strecken ist die Wiederherstellung der Betriebsqualität in kürzester Zeit durch eine große Totalsperrung anstelle von vielen kleinen Baustellen.
2025 führen wir bereits Vermessungsarbeiten, Kampfmittelsondierungen und Baugrunduntersuchungen durch. Hierfür sind auch (überwiegend nächtliche) Sperrungen notwendig, die jedoch kaum betriebliche Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke haben werden. Während der Sommerferien muss die Strecke abschnittsweise für die Arbeiten gesperrt und ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Ein entsprechender Schienenersatzverkehr wird rechtzeitig mit den betroffenen und zuständigen Aufgabenträgern und Zweckverbänden sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) abgestimmt.
Im Zusammenhang mit der Generalsanierung ist keine Erhöhung der Zugzahlen auf der rechten Rheinstrecke geplant. Die Arbeiten zielen darauf ab, die Betriebsqualität auf der Strecke und damit die Pünktlichkeit zu verbessern.
Die rechte Rheinstrecke im Bereich der Generalsanierung wird bereits heute in überwiegenden Teilen durch elektronische Stellwerke gesteuert. Neu ist die Ergänzung der bisherigen analogen, nationalen Zugbeeinflussung (PZB) durch ein künftig europaweit einheitliches, digitales System (ETCS). Dieses erleichtert einen grenzüberschreitenden Fahrzeugeinsatz.
Nein, diese Annahme ist nicht richtig. Heute verkehren auf beiden Strecken, am linken und am rechten Ufer des Rheins, im Gesamtverkehr rund 470 Züge pro Tag. Die Prognosen des Bundesverkehrsministeriums gehen für die Zeit ab 2030 von insgesamt 496 Zügen pro Tag aus. Dies ist eine Steigerung von rund 5,5 Prozent im Gesamtverkehr auf beiden Rheinstrecken. Diese Steigerung ist aber unabhängig davon, ob die Strecken am Rhein generalsaniert oder auf klassische Weise instandgehalten werden.
Nein. Das ist nicht richtig. Siehe vorige Frage.
Schallschutz
Im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Strecke nehmen wir auch das Thema Lärmschutz in den Fokus. Um den Lärmschutz an der Strecke zu verbessern, setzen wir bis Dezember 2026 das Programm der freiwilligen Lärmsanierung für ein leiseres Mittelrheintal (zwischen Eltville und Koblenz) komplett am rechten Rheinufer um. Dieses Programm wurde bereits lange vor der Generalsanierung der Strecke abgestimmt und erfolgt unabhängig von dieser.
Darüber hinaus haben wir schalltechnische Untersuchungen zwischen Koblenz und Unkel beauftragt. Wir prüfen, inwieweit – unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung „Leiseres Mittelrheintal“ südlich von Koblenz – auch in diesem Abschnitt Lärmschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis realisiert werden können. Die engen Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen laufen zum aktuellen Zeitpunkt noch.
Weiterhin bauen wir anlässlich von Erneuerungsmaßnahmen an Streckengleisen regelmäßig auch besohlte Schwellen ein.
Es handelt sich bei der Generalsanierung um eine gebündelte Instandhaltung der vorhandenen Strecke in kurzer Zeit. Planerisches Ziel der Generalsanierung ist allein in einer großen Sperrung (statt bisher vieler kleiner Sperrungen) den Normalzustand der Strecke wiederherzustellen.
Für weitergehende (Lärmschutz-)Maßnahmen, die dazu als Änderungen unserer Infrastrukturanlagen einzuordnen wären bzw. sind, fehlt sowohl die Zeit als auch die rechtliche Grundlage. Es wären umfangreiche Planfeststellungs- und Baurechtsverfahren notwendig, die sich nicht innerhalb eines so begrenzten Zeitfensters bis zur vorgesehenen Umsetzung der Generalsanierung durchführen lassen.
Die Machbarkeitsuntersuchungen für das freiwillige Lärmsanierungsprogramm Mittelrheintal wurden zu einem Zeitpunkt beauftragt und durchgeführt, als es den Gedanken der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren noch nicht gab. Bei der Generalsanierung geht es grundsätzlich darum, die vorhandene hoch belastete Schieneninfrastruktur so zu sanieren, dass eine Betriebsqualität ohne Störungen und Pünktlichkeitsverluste wieder möglich ist. Jedoch setzen wir anlässlich und unter Ausnutzung der großen Sperrung für die Generalsanierung alle auf der rechten Rheinseite verbliebenen Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm um.
Informationen für Pendler:innen und Fahrgäste
Die Stationen an der rechten Rheinstrecke werden im Rahmen der Generalsanierung modernisiert. Je nach aktuellem Zustand der Stationen fällt der Umfang der Modernisierung unterschiedlich aus. Mehr Informationen zu den Stationen finden Sie auf der Seite Modernisierung der Bahnhöfe.
Das Verkehrskonzept für den Regionalverkehr befindet sich derzeit noch in der gemeinsamen Erarbeitung mit allen Akteuren und wird rechtzeitig vor Beginn der Generalsanierung vorgestellt.
Wir stehen mit dem LBM in engem Austausch. Ziel ist es, alle Bauarbeiten gut aufeinander abzustimmen. Während der Zeit, in der der Korridor Rechter Rhein generalsaniert wird, sollen keine Bauarbeiten auf der Bundesstraße 42 stattfinden.
Bahnhöfe/Verkehrsstationen
Unser Ziel ist es, eine Barrierefreiheit – wo immer möglich – umzusetzen. Im Rahmen der Generalsanierung können wir dies für einen Großteil der betroffenen Stationen zusagen. Die vier Stationen Lorchhausen, Leubsdorf, Kestert und Kamp-Bornhofen sind anschließend zwar nicht barriere-, jedoch stufenfrei. Damit haben über 90 Prozent der Bahnreisenden am Rechten Rhein einen barrierefreien Zugang zum Bahnverkehr.
An den Stationen Assmannshausen, Kaub, Osterspai, Leutesdorf, Rheinbrohl, Erpel und Unkel wird die Herstellung der Barrierefreiheit während der Generalsanierung nicht möglich sein. Das liegt an den zu geringen Reisendenzahlen. Die Station Unkel mit einer Reisendenzahl von mehr als 1.000 Reisenden ist hierbei eine Ausnahme. Hier ist es leider aus technischen Gründen bis zum Jahr 2026 nicht möglich, eine Barrierefreiheit herzustellen. Der Mittelbahnsteig ist hier zu schmal und es sind umfangreiche Anpassungen notwendig, für die ein Planrechtsverfahren notwendig ist. Die Barrierefreiheit soll in Unkel daher nachgelagert zur Generalsanierung in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden.